Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

BGB § 2097 Auslegungsregel bei Ersatzerben

BGB § 2097 Auslegungsregel bei Ersatzerben

[ Auszug: Ist jemand für den Fall, dass der zunächst berufene Erbe nicht Erbe sein kann, oder für den Fall, dass er nicht Erbe sein will, als Ersatzerbe eingesetzt, so  ... ]